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Die Stundung der Kosten vom Insolvenzverfahren ist möglich

Tipps zum Verbraucherinsolvenzverfahren: Mittellose Schuldner / Schuldnerinnen, welche über kein ausreichendes Vermögen verfügen oder von dritter Stelle (Familie, Bekannte) keinen Vorschuss erhalten, können beim Insolvenzgericht eine Stundung der Kosten vom Verfahren nach § 4a der Insolvenzordnung (InsO) beantragen… Diese Stundung … Weiterlesen